Bedingungen für den Vertrieb von Plugins über plentyMarketplace und Nutzung der Projektbörse


der plentysystems AG

  1. Präambel

    Die plentysystems AG bietet eine Software zur Nutzung auf einem Server an, mit der die Geschäftsprozesse des Online-Handels abgewickelt werden können (plentysystems). Die Gesamtleistung kann zusammen mit weiteren oder individualisierten Zusatzleistungen auch als plentymarkets oder plentyONE benannt sein.

    Die plentysystems AG betreibt die Plattform plentyMarketplace. Darüber können Anbieter Plugins vertreiben und Dienstleistungen anbieten. Ebenso ist eine Projektbörse Teil des plentyMarketplace. Die Nutzung wird nachfolgend geregelt.

  2. Vertrieb von Plugins

    Der Erwerb und die Nutzung der Plugins ist über die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für den plentyMarketplace geregelt. Der Plugin-Anbieter erklärt sich mit diesen Bedingungen einverstanden und diese werden mit allen enthaltenen Regelungen auch in dieses Vertragsverhältnis einbezogen.

    Die Einbindung eines Plugins in die Software kann nur dann erfolgen, wenn der Vertrieb über plentyMarketplace erfolgt ist.

    Der Plugin-Anbieter ist Programmierer oder hat sonst nachgewiesene ausschließliche Nutzungsrechte an Plugins. Diese Plugins sind Ergänzungen zur Software der plentysystems AG.

    Der Plugin-Anbieter beauftragt die plentysystems AG im Rahmen der nachfolgenden Vereinbarung damit, seine Plugins den Nutzern der Software anzubieten.

  3. Lizenzregelungen

    Die Plugins werden unter den in den Nutzungsbedingungen für plentyMarketplace festgelegten Lizenzbedingungen vertrieben. Dem Plugin-Anbieter steht es frei, seine Plugins auch als Open Source oder zu anderen Lizenzbedingungen unentgeltlich bereitzustellen.

    Der Plugin-Anbieter sichert verbindlich zu, zum Vertrieb und zur Weitergabe der Plugins berechtigt zu sein und damit keine Rechte Dritter zu verletzen.

  4. Kunden und Vertragsverhältnis

    Alle Erwerber eines Plugins (Nutzer) sind in Bezug auf den Erwerb des Plugins der Vertragspartner des jeweiligen Plugin-Anbieters. Alle Verträge zwischen dem Plugin-Anbieter und den Nutzern werden ausschließlich in diesem Verhältnis geschlossen. Die Verträge werden über die Plattform plentyMarketplace geschlossen und die plentysystems AG ist Vertreter mit Abschlussvollmacht.

    Der Plugin-Anbieter ist sich bewusst, dass alle Gewährleistungs- und Haftungsansprüche aus seinen Leistungen nur ihn betreffen. Sollte die plentysystems AG in Anspruch genommen werden, stellt der Plugin-Anbieter die plentysystems AG von allen Ansprüchen frei.

    Die Haftung der plentysystems AG für den Betrieb von plentyMarketplace und der Software bleibt davon unberührt.

  5. Zahlungsabwicklung

    Ziel dieser Vereinbarung ist auch, dass die Zahlungsabwicklung für alle Nutzer einfach und übersichtlich erfolgt.

    Die plentysystems AG nimmt die Zahlungen der Nutzer stellvertretend für den Plugin-Anbieter an. Sie wird als Vertreter mit Abschlussvollmacht tätig.

    Der Plugin-Anbieter erteilt der plentysystems AG die Vollmacht, die Zahlungen von Nutzern entgegenzunehmen. Die Entgegennahme der Zahlung erfolgt über den Dienstleister PayPal. Wenn die plentysystems AG weitere Zahlungsmethoden einführen will, dann stimmt der Plugin-Anbieter schon jetzt diesen zu.

    Die Bereitstellung der Aufstellung der eingenommenen Geldbeträge und deren Weiterleitung erfolgt monatlich bis spätestens zum 15. Tag des Folgemonats. Eine direkte Weiterleitung der Zahlungen kann nach Wahl von der plentysystems AG veranlasst werden.

    Alle Zahlungen und Zahlungsabwicklungen erfolgen in Euro.

  6. Vergütung

    Die plentysystems AG erhält vom Plugin-Anbieter eine Vergütung für die Bereitstellung der Vertriebsplattform. Die Vergütung beträgt 10 Prozent des durch den Plugin-Anbieter erzielten Nettoumsatzes. Die Vergütung ist zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen. Eine Anpassung der Vergütung kann schriftlich vereinbart werden.

    Der Plugin-Anbieter erteilt die Zustimmung, dass die plentysystems AG die Vergütung von den Beträgen einbehält, die sich aufgrund der Zahlungsabwicklung nach Ziffer 4. bei der plentysystems AG befinden.

    Die Abrechnung der Vergütung erfolgt einmal monatlich im Folgemonat. Alle durch die Zahlungsabwicklung entstehenden Kosten und Gebühren bei den eingesetzten Zahlungsdienstleistern trägt der Plugin-Anbieter.

  7. Konformität eines Plugins

    Die plentysystems AG stellt dem Plugin-Anbieter alle notwendigen Informationen über Schnittstellen so zur Verfügung, dass dieser Plugins entwickeln, pflegen und weiter entwickeln kann. Der Plugin-Anbieter verpflichtet sich, seine Plugins zu pflegen.

    Plugins dürfen nicht selbst gegen die Nutzungsbedingungen der Software verstoßen und auch nicht zu einem Verstoß beitragen. Die plentysystems AG kann Plugins, die im Sinne der Nutzungsbedingungen der Software einen Verstoß darstellen oder dazu beitragen, vorübergehend sperren oder ausschließen. Der Plugin-Anbieter kann daraus keine Ersatz- oder Erstattungsansprüche herleiten.

    Stellt die plentysystems AG fest, dass ein Plugin gegen die Nutzungsbedingungen der Software der plentysystems AG verstößt oder Rechte Dritter verletzt, so wird sie das Plugin nach eigenem Ermessen vorübergehend sperren und den Plugin-Anbieter zur Stellungnahme, Beseitigung des Verstoßes und/oder Rechteklärung auffordern. Kann das Problem nicht behoben werden oder meldet sich der Plugin-Anbieter nicht binnen einer Frist von 9 Werktagen, so bleibt das Plugin gesperrt.

  8. Pflichten und Abwicklung

    Die Plugins können vom Nutzer unabhängig vom Bestehen dieses Vertragsverhältnisses weiter genutzt werden, wenn dieser diese einmal erworben hat. Eine Nutzbarkeit besteht jedoch nur so lange, wie diese mit dem jeweiligen Entwicklungsstand der Software konform sind. Es obliegt dem Plugin-Anbieter, seine Plugins zu pflegen.

  9. Angebot von Dienstleistungen

    Das Angebot der Dienstleistungen wird über die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für den plentyMarketplace geregelt. Der Anbieter erklärt sich mit diesen Bedingungen einverstanden und diese werden mit allen enthaltenen Regelungen auch in dieses Vertragsverhältnis einbezogen.

    Der Anbieter beauftragt die plentysystems AG im Rahmen dieser Vereinbarung damit, seine Dienstleistungen den Nutzern/Kunden anzubieten.

    Zugleich sichert der Anbieter zu, dass er die über den plentyMarketplace buchbaren Leistungen nicht an anderer Stelle anbietet und insbesondere bei der Abwicklung der Buchung der Dienstleistung den plentyMarketplace nicht umgeht. Ein Verstoß gegen diese Zusicherung stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Eine vorherige Mahnung ist nicht erforderlich.

    Die konkrete Gestaltung der Angebote ergibt aus den technischen und gestalterischen Vorgaben auf den Webseiten des plentyMarketplace. In der inhaltlichen Beschreibung der Leistungen ist der Anbieter frei, soweit ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Software besteht und die nachfolgenden Bedingungen eingehalten sind.

  10. Kunden und Vertragsverhältnis

    Der Nutzer ist der Auftraggeber des Vertragspartners/Anbieters. Alle Verträge zwischen dem Anbieter und den Nutzern werden ausschließlich in diesem Verhältnis geschlossen. Die Verträge werden über die Plattform plentyMarketplace geschlossen und die plentysystems AG ist Vertreter mit Abschlussvollmacht.

    Der Anbieter ist sich bewusst, dass alle Gewährleistungs- und Haftungsansprüche aus seinen Leistungen nur ihn betreffen. Sollte die plentysystems AG in Anspruch genommen werden, stellt der Anbieter die plentysystems AG von allen Ansprüchen frei.

    Die Haftung der plentysystems AG für den Betrieb von plentyMarketplace und der Software bleibt davon unberührt.

    Die konkrete Ausgestaltung der Dienstleistung ergibt sich aus der Beschreibung im Angebot auf dem Marketplace. Die plentysystems AG und diese Bedingungen treffen keine Entscheidung darüber, ob es sich um Dienstleistungs- oder Werkverträge handelt.

  11. Zahlungsabwicklung und Vergütung

    Ziel dieser Vereinbarung ist auch, dass die Zahlungsabwicklung für alle Nutzer einfach und übersichtlich erfolgt. Die Zahlungsabwicklung und Vergütung erfolgt entsprechend der Ziffer IV. und V. dieser Bedingungen.

  12. Qualifikation zur Erbringung von Dienstleistungen

    Der Anbieter sichert zu, dass er die notwendige Qualifikation, das erforderliche Fachwissen und die Expertise besitzt, um die von ihm angebotenen Leistungen erbringen zu können.

    Die Leistungen dürfen nicht dazu führen oder enthalten, dass gegen die Nutzungsbedingungen der Software verstoßen wird und auch nicht zu einem Verstoß beitragen. Die plentysystems AG kann Anbieter, die gegen die Nutzungsbedingungen der Software verstoßen oder dazu beitragen, vorübergehend sperren oder ausschließen. Der Anbieter kann daraus keine Ersatz- oder Erstattungsansprüche herleiten.

    Stellt die plentysystems AG fest, dass ein Anbieter gegen die Nutzungsbedingungen der Software verstößt oder Rechte Dritter verletzt, so wird er nach Ermessen vorübergehend gesperrt und zur Stellungnahme aufgefordert. Wird das Problem nicht behoben oder meldet sich der Anbieter nicht binnen einer Frist von 9 Werktagen, so bleibt er gesperrt.

  13. Grundsätze der Leistung

    Die inhaltlichen Grundsätze aus Ziffer XV. Dieser Bedingungen gelten auch für angebotene Dienstleistungen.

  14. Geltungsbereich der Projektbörse

    Die plentysystems AG ermöglicht es seinen Partnern und Kunden, Angebote über Dienstleistungen und Beratung sowie Gesuche danach in der Projektbörse zu veröffentlichen. Für die Veröffentlichung dieser Anzeigen gelten die nachfolgenden Bedingungen.

    Die Veröffentlichung der Anzeigen erfolgt unentgeltlich. Es bleibt vorbehalten, zukünftige Anzeigen nur gegen Entgelt im Rahmen einer festgelegten Preisliste zu veröffentlichen.

  15. Veröffentlichung in der Projektbörse

    Der Vertrag über die Veröffentlichung kommt wie nachfolgend beschrieben zustande:

    • Die Eingabe der Auftragsdaten erfolgt über ein Formular auf der Webseite. Dabei muss der Nutzer mit einem bestehenden plenty-Konto angemeldet sein.

    • Es stehen Auswahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Sichtbarkeiten und dem Status der Anzeige zur Verfügung.

    • Das Formular und die Anzeige erfordern folgende Mindestangaben: Titel, Beschreibung, Ansprechpartner, Dauer des Vergabezeitraums und wenigstens eine Telefonnummer oder E-Mail zur Kontaktaufnahme.

    • Die Anzeigen können verändert werden. Die Änderungen erfolgen über eine mit der Erstveröffentlichung identische Maske und werden nach Eingabe und Speicherung direkt veröffentlicht. Alle Änderungen sind über eine Versionierung für alle Teilnehmer vollständig nachvollziehbar.

    • Die Veröffentlichung erfolgt grundsätzlich ohne feste Laufzeit. Es bleibt plentysystems jedoch vorbehalten, Anzeigen, die ein Gesuch enthalten, nach Ablauf des Vergabezeitraums zu deaktivieren. Das Angebot/Gesuch kann auch aktiv durch den Nutzer beendet werden. Die Anzeigeninhalte können von der plentysystems AG 90 Tage nach Anzeigenende vollständig gelöscht werden.

  16. Inhaltliche Grundsätze der Projektbörse

    Der Inhalt der Angebote/Gesuche (Anzeige) muss in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Angebot von plentysystems stehen. Veröffentlichungen, die sich auf Mitbewerber und Konkurrenzprodukte beziehen, sind nicht erlaubt. Erlaubt sind Veröffentlichungen, die sich auf Schnittstellen beziehen, die auch als Plugins im plentyMarketplace verfügbar sind.

    Die plentysystems AG ist berechtigt, die Anzeige zurückzuweisen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anzeige gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter beeinträchtigt oder verletzt, oder wenn die Veröffentlichung uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

    Unzumutbar ist insbesondere die Veröffentlichung von Anzeigen, die gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen, rechtsradikale Inhalte aufweisen oder auf diese verweisen, technisch und/oder qualitativ erheblich unzureichend gestaltet oder in sonstiger Weise geeignet sind, plentysystems in einem negativen Licht darzustellen bzw. das Vertrauen Dritter erheblich zu beeinträchtigen.

    Auch während der Veröffentlichung der Anzeige ist die plentysystems AG jederzeit berechtigt, diese unverzüglich und ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber zu entfernen bzw. zu deaktivieren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anzeige gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter beeinträchtigen oder verletzen oder wenn die Veröffentlichung uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

    Die plentysystems AG wird den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe der Gründe informieren, wenn Maßnahmen nach den vorstehenden Absätzen unternommen wurden.

    Es steht dem Auftraggeber frei, eine neue Anzeige zu veröffentlichen, welche den vertraglichen Anforderungen entspricht. Hierdurch auftretende Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  17. Inhalt und Rechte an der Anzeige/Urheberrechte

    Für den Inhalt der Anzeigen, insbesondere deren Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit sowie der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildmaterialien trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Die plentysystems AG ist nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen.

    Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige Kennzeichen- und Markenrechte benutzt werden, erteilt der Auftraggeber dazu die Genehmigung bzw. stellt sicher, dass die notwendigen Genehmigungen dafür vorliegen.

    Der Auftraggeber stellt die plentysystems AG gemäß den gesetzlichen Regelungen von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen gemäß vorstehender Regelung frei und verpflichtet sich, dadurch entstehende Nachteile und Schäden zu ersetzen.

  18. Gewährleistung und Haftung

    Die plentysystems AG gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe und Bereitstellung der Anzeige und Inhalte.

    Der Anbieter und Auftraggeber ist selbst verantwortlich für die Einhaltung etwaiger gesetzlicher Pflichtangaben und die Beachtung von wettbewerbsrechtlichen Regelungen sowie die Einhaltung der Regeln zum Schutz geistigen Eigentums.

    Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine in der Darstellung vollkommen fehlerfreie Webseite für alle verfügbaren Browser zu erstellen.

    Die plentysystems AG haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs liegen.

    Die plentysystems AG ist nur der Betreiber der Plattform plentyMarketplace. Sie ist hinsichtlich der Plugins oder weiterer Beratungs- und Dienstleistungsangebote nicht Anbieter (wenn nicht ausdrücklich anders angegeben).

    Gleich aus welchen Rechtsgründen haften der Anbieter und die plentysystems AG nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, oder sofern es sich um schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht oder im Fall der Nichterfüllung einer Garantie oder falls ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Eine „Kardinalpflicht“ im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht des Vertragspartners, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut.

    Im Fall der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist die Haftung der plentysystems AG auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

    Eine weitergehende Haftung der plentysystems AG ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Nutzungsbedingungen unberührt.

  19. Textform

    Diese Vereinbarung ist abschließend. Änderungen der Vereinbarung sind nur wenigstens in Textform möglich. Dies gilt auch für diese Klausel selbst.

  20. Kündigung

    Diese Vereinbarung kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  21. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache

    Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

    Sofern es sich bei dem Anbieter und/oder Anzeigen-Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Anbieter und der plentysystems AG Kassel.

    Die Vertragssprache ist Deutsch. Eine in englischer Sprache bereitgestellte Übersetzung dieser Bedingungen dient nur zur Information. Bei Auslegung der Bedingungen und einzelner Klauseln ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Text heranzuziehen.

  22. Salvatorische Klausel

    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Stand: 22.03.2019


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